1. |
Gegenstand der Vermittlung |
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Die Vermittlungsstelle vermittelt über ein elektronisches Reservierungssystem Beherbergungsleistungen und
sonstige touristische Leistungen (z.B. Erlebnisangebote). Die Vermittlungsstelle erbringt mit dieser Tätigkeit keine
eigenen Leistungen, sie vermittelt diese vielmehr im Namen und für Rechnung dritter Unternehmen, nachfolgend
„Beherbergungsbetrieb“ (bei Übernachtungsleistungen) oder „Leistungsträger“ (bei sonstigen touristischen
Leistungen) genannt. Der Vertrag über die gebuchte Leistung kommt somit ausschließlich zwischen dem Gast und
dem Beherbergungsbetrieb, bzw. dem Leistungsträger, zustande. Die Vermittlungsstelle und den Gast verbindet
lediglich ein Vermittlungsvertrag. Der Umfang der vermittelten Leistung ergibt sich aus der Buchungsbestätigung.
Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistung verändern, bedürfen der Bestätigung. |
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2. |
Buchung und Vertragsschluss |
2.1 |
Mit der Buchung bei der Vermittlungsstelle bietet der Gast dem Beherbergungsbetrieb den Abschluss eines
Beherbergungsvertrages (bei Übernachtungsleistungen), bzw. dem Leistungsträger den Abschluss eines Vertrages
über die Inanspruchnahme der Leistung des Leistungsträgers (bei sonstigen touristischen Leistungen), und der
Vermittlungsstelle den Abschluss eines Vermittlungsvertrages unter Einbeziehung dieser Bedingungen verbindlich
an. |
2.2 |
Die Buchung kann elektronisch über das Internet, per Post, per Fax, schriftlich oder mündlich vorgenommen werden. |
2.3 |
Die in Ziffer 2.1 genannten Verträge kommen mit der Annahme durch die Vermittlungsstelle zustande. Über
die Annahme, für die es keiner bestimmten Form bedarf, wird der Gast unverzüglich nach Vertragsschluss durch
Übersendung einer Buchungsbestätigung informiert. Bei einer elektronischen Buchung über das Internet erfolgt die
Information durch die Übersendung einer Buchungsbestätigung am Ende |
2.4 |
Die der Vermittlungsstelle zur Verfügung gestellt Daten werden gemäß den gesetzlichen Vorschriften geschützt. |
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3. |
Zahlung bei Beherbergungsleistungen |
3.1 |
Die Zahlung des auf der Buchungsbestätigung ausgewiesenen Übernachtungspreises erfolgt direkt an den
Beherbergungsbetrieb wie in den nachstehenden Ziffern geregelt, soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist. |
3.2 |
Bei Buchungen, die mindestens 14 Tage vor dem Aufenthaltsbeginn erfolgen, hat der Gast innerhalb von 7
Tagen nach Vertragsschluss (Zugang der Buchungsbestätigung beim Gast in mündlicher, schriftlicher oder
elektronischer Form) eine Anzahlung von 10% des Gesamtpreises an den Beherbergungsbetrieb zu leisten. Die
Restzahlung ist bis spätestens am Tage der Anreise an den Beherbergungsbetrieb zu bezahlen. |
3.3 |
Bei Buchungen, die kürzer als 14 Tage vor Aufenthaltsbeginn erfolgen, ist der Gesamtpreis sofort nach Vertragsschluss zu entrichten. |
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4. |
Zahlung bei sonstigen touristischen Leistungen |
4.1 |
Die Zahlung des auf der Buchungsbestätigung ausgewiesenen Preises erfolgt direkt an die Vermittlungsstelle
wie in den nachstehenden Ziffern geregelt, soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist. |
4.2 |
Der Gast hat innerhalb von 7 Tagen nach Vertragsschluss (Zugang der Buchungsbestätigung beim Gast in
mündlicher, schriftlicher oder elektronischer Form) den Gesamtpreis an die Vermittlungsstelle zu zahlen. |
4.3 |
Bei Buchungen, die kürzer als 7 Tage vor Beginn der Leistungserbringung, erfolgen, ist der Gesamtpreis sofort
nach Vertragsschluss zu entrichten. |
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5. |
Rücktritt/Stornierung |
5.1 |
Der Gast kann jederzeit durch Erklärung gegenüber dem Beherbergungsbetrieb (bei Übernachtungsleistungen),
bzw. der Vermittlungsstelle (bei sonstigen touristischen Leistungen) zurücktreten. Der Rücktritt soll unter Angabe
der Buchungsnummer erklärt werden. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei dem
Beherbergungsbetrieb, bzw. Vermittlungsstelle. Dem Gast wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. |
5.2 |
Tritt der Gast von einem mit dem Beherbergungsbetrieb, bzw. mit dem Leistungsträger, geschlossenen Vertrag
zurück oder nimmt der Gast die gebuchte Unterkunft, bzw. die gebuchte Leistung, nicht in Anspruch, kann der Beherbergungsbetrieb, bzw. der Leistungsträger den vereinbarten Preis abzüglich der ersparten Aufwendungen
und der Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Unterkunft, bzw. Verkauf der Leistung, verlangen. |
5.3 |
Die Rechtsprechung hat für die nach Abzug der ersparten Aufwendungen zu zahlenden Stornierungskosten die
folgenden Prozentsätze anerkannt:
Bei Ferienwohnungen/Unterkünften ohne Verpflegung 90%
Bei Übernachtung/Frühstück 80%
Bei Halbpension 70%
Bei Vollpension 60% |
5.4 |
Es bleibt dem Gast in allen Fällen unbenommen nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer
Schaden durch seinen Rücktritt entstanden ist, als eine von ihm geforderte Pauschale. In diesem Fall ist der Gast
zur Bezahlung der geringeren Kosten (oder wenn kein Schaden entstanden ist zu keiner Zahlung) verpflichtet. |
5.5 |
Der Abschluss einer Reiserücktrittskosten- und Reiseabbruchversicherung wird dringend empfohlen. |
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6. |
Haftung |
6.1 |
Die Vermittlungsstelle ist lediglich Vermittler von Fremdleistungen und steht nicht für die ordnungsgemäße
Durchführung der vermittelten Fremdleistungen, sondern lediglich für die ordnungsgemäße Vermittlung der
vorgenannten Fremdleistungen ein. Die Vermittlungsstelle haftet nicht für die Nicht- oder Schlechtleistung des
vermittelten Beherbergungsvertrages, bzw. des vermittelten Vertrags über die Inanspruchnahme sonstiger
touristischer Leistungen. |
6.2 |
Die Vermittlungsstelle haftet für eigenes sowie das Verschulden ihrer Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und
grober Fahrlässigkeit und in den Fällen unbegrenzt, in denen der Gast wegen einer von der Vermittlungsstelle zu
verantwortenden Pflichtverletzung an Leben, Körper oder Gesundheit verletzt wird oder die Vermittlungsstelle
Verpflichtungen verletzt deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst
ermöglicht und auf deren Einhaltung der Gast regelmäßig vertraut oder vertrauen darf. Bei leichter Fahrlässigkeit
auch ihrer Erfüllungsgehilfen ist die Haftung der Vermittlungsstelle auf den Wert der Buchung begrenzt. |
6.3 |
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Leistungen sind unverzüglich und ausschließlich an
den jeweiligen Beherbergungsbetrieb (bei Übernachtungsleistungen), bzw. an den jeweiligen Leistungsträger (bei
sonstigen touristischen Leistungen) zu richten. Reichen die auf der Buchungsbestätigung enthaltenen Angaben für
die Identifizierung des Beherbergungsbetriebes, bzw. des Leistungsträgers, nicht aus, können bei der
Vermittlungsstelle die notwendigen Informationen eingeholt werden. |
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7. |
Obliegenheiten des Gastes |
7.1 |
Der Gast ist verpflichtet, dem Beherbergungsbetrieb (bei Übernachtungsleistungen), bzw. dem Leistungsträger
(bei sonstigen touristischen Leistungen) Mängel der zu erbringenden Leistungen unverzüglich anzuzeigen oder
Abhilfe zu verlangen. |
7.2 |
Die Mängelanzeige ist ausschließlich an den Beherbergungsbetrieb (bei Übernachtungsleistungen), bzw. den
Leistungsträger (bei sonstigen touristischen Leistungen), nicht an die Vermittlungsstelle zu richten. |
7.3 |
Die Unterkunft darf nur mit der mit dem Beherbergungsbetrieb vereinbarten Personenzahl belegt werden. Eine
Überbelegung kann das Recht des Beherbergungsbetriebes zur sofortigen Kündigung des Vertrages oder einer
angemessenen Mehrvergütung begründen. |
7.4 |
Die Mitnahme von Haustieren, gleich welcher Art, ist nur nach ausdrücklicher Vereinbarung mit dem
Beherbergungsbetrieb und - im Falle einer solchen Vereinbarung - nur im Rahmen der zu Art und Größe des Tieres
gemachten Angaben gestattet. |
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8. |
An- und Abreisezeiten |
8.1 |
Soweit nichts anderes vereinbart ist, steht die gebuchte Unterkunft ab 16.00 Uhr des Anreisetages zur Verfügung. |
8.2 |
Bei einer Ankunft nach diesem Zeitpunkt ist der Gast verpflichtet, den Beherbergungsbetrieb hiervon rechtzeitig
zu unterrichten. Unterbleibt dies, ist der Beherbergungsbetrieb berechtigt, die Unterkunft bei einer Übernachtung ab
18.00 Uhr, bei mehreren Übernachtungen am Folgetag nach 12.00 Uhr anderweitig zu belegen. |
8.3 |
Soweit nichts anderes vereinbart, ist die Unterkunft am Abreisetag bis 10.00 Uhr zu räumen. |
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9. |
Salvatorische Klausel |
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Sollte eine Bestimmung dieser Gastaufnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch die gesetzliche Regelung zu ersetzen. |
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10. |
Gerichtsstand |
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Klagen gegen die Vermittlungsstelle sind an deren Sitz zu erheben. Für Klagen der Vermittlungsstelle gegen den Gast ist dessen Wohnsitz maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz der Vermittlungsstelle maßgebend. |
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© Urheberrechtlich geschützt. RA Schwarze, Hamburg, im Auftrag der Nordsee-Tourismus-Service GmbH,
Stand: September 2017 |